Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von Pure Tuning

Artikel 1 Allgemeine Informationen und Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


 

1. Die Firma Fuel Saving Technology B.V., die auch unter dem Namen "Pure Tuning" auftritt und nachfolgend so bezeichnet wird, ist im Handelsregister von Flevo- Gooi en Eemland, in den Niederlanden unter der Nummer 59000511 eingetragen.

2. Nach Beauftragung durch Käufer (nachfolgend als "Käufer" bezeichnet) vertreibt und liefert Pure Tuning Dateien und Produkte zur Optimierung von Motormanagement-Systemen. In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") bezeichnet der Begriff "Dateien" alle Leistungen und / oder Software (Dateien) im Zusammenhang mit der Veränderung, Erstellung und Lieferung von (Computer-)Dateien. In den vorliegenden AGB bezeichnet der Begriff "Produkte" jegliche beweglichen Sachen, die vom Käufer über Pure Tuning käuflich erworben werden.

3. Die vorliegenden AGB gelten für jegliche Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen von Pure Tuning und/oder jegliche Verträge und Folge-Verträge oder Aufträge, einschließlich über das Internet mit Pure Tuning abgeschlossener Verträge, sowie für jegliche Verträge für deren Durchführung Pure Tuning Dritte (einschl. Lieferanten) beauftragt, wobei solche Dritte sich auf vorliegende AGB direkt berufen können. Von vorliegenden AGB abweichende Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich von Pure Tuning schriftlich genehmigt wurden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vor dem Abschluss eines Vertrags und/oder der Annahme eines verbindlichen Auftrags die AGB von Pure Tuning zu lesen und diese zu akzeptieren.

4. Sofern keine anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erkennt Pure Tuning die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht an. Sollte der Käufer auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen und diese als anwendbar erklären, einigen sich die Parteien mit der Annahme der vorliegenden AGB von Pure Tuning darauf, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers für Pure Tuning nicht verpflichtend sind, sondern dass die AGB von Pure Tuning gelten.

5. Die Tatsache, dass Pure Tuning nicht immer und in jedem Fall auf die strikte Befolgung aller Bestimmungen der AGB besteht, bedeutet nicht automatisch, dass diese Bestimmungen nicht mehr gelten oder dass Pure Tuning das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen zu fordern.

6. Pure Tuning behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit Änderungen zu unterziehen. Änderungen werden über die Website von Pure Tuning bekannt gegeben und dem Käufer direkt mitgeteilt, wenn dies möglich und erforderlich ist. Die Änderungen treten ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bzw. ab dem in der Bekanntmachung genannten Datum in Kraft.


 

Artikel 2 Angebote, Angaben und Zustandekommen von Verträgen


 

1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Pure Tuning sind unverbindlich und gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Pure Tuning hat allerdings jederzeit das Recht, ein Angebot zu widerrufen.

2. Ein Vertrag mit Pure Tuning kommt dann zustande, wenn ihm beide Parteien schriftlich oder per E-Mail zugestimmt haben.

3. Pure Tuning ist nicht verpflichtet, der Annahme nur eines Teils oder Bestandteils des unterbreiteten Angebots oder Kostenvoranschlags zuzustimmen.

4. Jegliche Vereinbarungen, Zusagen und/oder Änderungen im (unterbreiteten) Vertrag, die nach Bestätigung des Auftrags getroffen werden, sind bindend sofern sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.

5. Alle Preise, Broschüren, Informationen auf der Website und sonstigen Angaben, die im Rahmen des Angebots übermittelt wurden, wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Sollte sich später herausstellen, dass Pure Tuning bei den Angaben Fehler unterlaufen sind, hat Pure Tuning das Recht, diese Fehler zu korrigieren, ohne für daraus resultierende Schäden zu haften. Die Verwendung der vorgenannten Informationen außerhalb des Rahmens des Vertrags durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Pure Tuning.

6. Pure Tuning ist berechtigt, Aufträge abzulehnen und/oder angeforderte Produkte und/oder Dateien nicht zu liefern ohne zur Leistung von Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet werden zu können.

7. Pure Tuning geht davon aus, dass die vom Käufer - der für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben verantwortlich ist - übermittelten Informationen und Spezifikationen korrekt sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Übermittlung bzw. das Heraussuchen von (Tuning) Dateien oder Software, wobei Pure Tuning nicht verpflichtet ist, die Angaben des Käufers weiter zu prüfen. Vor dem Abschluss des Vertrags und/oder der Erteilung eines (Teil-)Auftrags, ehe dieser ausgeführt wird, ist der Käufer zudem verpflichtet, jegliche Defekte am Fahrzeug und/oder dem Motormanagementsystem zu melden.

8. Alle zusammen mit dem Angebot übermittelten und/oder mitgeschickten Broschüren und/oder Preislisten sowie alles Material, Bilder und/oder sonstigen Angaben, die im Rahmen des Angebots gemacht oder gezeigt wurden, verbleiben ausdrücklich alleiniges Eigentum von Pure Tuning. Die Verwendung der vorgenannten Informationen außerhalb des Rahmens des Vertrags durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Pure Tuning.


 

Artikel 3 Arbeitsmethode und Lieferung von Dateien


 

1. Pure Tuning kann nur die über die von Pure Tuning bereitgestellten Slave Apparaturen ausgelesenen oder unverschlüsselte /offene Computer-Dateien verarbeiten. Der Käufer schickt die originalen, ausgelesenen Dateien über die Website von Pure Tuning an Pure Tuning. Zuvor muss der Käufer den Preis der bei Pure Tuning bestellten Softwareänderung über das Credit Zahlsystem von Pure Tuning zahlen. Anschließend liefert Pure Tuning die Dateien an die vom Käufer angegebene E-Mail Adresse oder stellt sie über die Website bereit. Die Lieferung der Dateien erfolgt innerhalb ca. eine (1) Stunde bis zwei (2) Werktagen. Wünscht der Käufer eine schnellere Lieferung, sollte er sich zuvor telefonisch an Pure Tuning wenden. Stellt Pure Tuning die Dateien zum Herunterladen über die Website bereit, wird der Käufer per E-Mail informiert, sobald die Dateien bereitstehen.

2. Alle von Pure Tuning angegebenen (Liefer-)Daten basieren auf dem Kenntnisstand von Pure Tuning zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Lieferdaten sind grundsätzlich nicht als verbindlich zu verstehen. Die bloße Nichteinhaltung einer angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Frist durch Pure Tuning bedeutet keine Nichterfüllung oder Verletzung des Vertrags. Sollte es zu Abweichungen von der angegebenen (Liefer-) Zeit kommen, setzt sich Pure Tuning mit dem Käufer in Verbindung.

3. Der Käufer übermittelt Pure Tuning alle nützlichen und notwendigen Daten und Informationen so schnell wie möglich und zeigt sich stets rundum kooperativ, damit die Vertragserfüllung reibungslos vonstattengeht. Entstehen Pure Tuning zusätzliche Kosten dadurch, dass der Käufer nicht ausreichend kooperiert hat, gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers.


 

Artikel 4  Arbeitsmethode und Lieferung von Produkten

 

1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen gilt das Produkt an den Käufer geliefert, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Pure Tuning organisiert den Transport auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Käufer zahlt für das Produkt im Voraus über das Credit-Zahlsystem von Pure Tuning.

2. Der Käufer ist zur Annahme des bestellten Produkts verpflichtet. Nimmt der Käufer das bestellte Produkt nicht an, hat Pure Tuning das Recht, das Produkt auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich einzulagern.

3. Wenn der Käufer mehrere Produkte bestellt, ist Pure Tuning berechtigt, diese in mehreren Teillieferungen zu liefern.

4. Vereinbaren die Parteien, dass der Käufer das Produkt selbst abholt, muss der Käufer das Produkt innerhalb von sieben (7) Tagen nach Bestätigung von Pure Tuning an dem von Pure Tuning mitgeteilten Ort abholen. Holt der Käufer das Produkt nicht innerhalb dieser Frist ab, trägt er die von Pure Tuning angemessenerweise und nachweislich aufgewendeten Kosten wie z.B. für die Einlagerung und verspätete Abholung des Produkts.

5. Die von Pure Tuning angegebenen Lieferdaten verstehen sich als ungefähre Zeitangaben und keinesfalls als verbindliche Liefertermine, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen haben.

6. Der Käufer ist verpflichtet, jedes Produkt bei dessen Erhalt bzw. so schnell wie möglich danach zu überprüfen. Dabei muss der Käufer kontrollieren, ob dessen Qualität mit seiner Bestellung übereinstimmt, d.h. ob sie den relevanten Anforderungen im normalen Handels- und Geschäftsverkehr entspricht.


Artikel 5 Credit-Zahlsystem, Preise und Kosten

 

1. Die Zahlung erfolgt über das Credit-Zahlsystem von Pure Tuning, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Käufer muss im Vorfeld Credits über die Website von Pure Tuning kaufen. Diese Credits gelten für den persönlichen und nicht übertragbaren Account des Käufers. Die vom Kunden gekauften Credits lassen sich nicht gegen Bargeld eintauschen oder an einen Dritten übertragen; grundsätzlich haben alle gekauften Credits eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Wenn sich ein Käufer jedoch nicht oder nicht mehr in sein Account einloggt, verjähren die Credits entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen. Rückerstattungen an den Käufer erfolgen ebenfalls durch die Rückübertragung von Credits auf den Account des Käufers.

2. Preisangebote werden dem Kunden grundsätzlich in Euro inkl. MwSt. sowie exklusive Versandkosten und sonstiger gesetzlicher Abgaben unterbreitet. Preise, MwSt. und Abgaben werden immer einzeln ausgewiesen.

3. Angebotene Preise und Credits basieren auf den Preisen, Gehältern und Abgaben zum aktuellen Zeitpunkt des Angebots. Pure Tuning behält sich das Recht vor, Preise und Credits ein Mal jährlich, am 1. Januar, gemäß des Verbraucherpreisindexes anzupassen.

4. Pure Tuning behält sich das Recht vor, Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben, wenn diese innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss eintreten. Preiserhöhungen können beispielsweise durch den Anstieg von Rohstoffpreisen, Produktionskosten, Transportkosten, Krieg, extreme Witterungsumstände oder Notfälle eintreten. Mit Ausnahme von extremen Ausnahmefällen ist pro Jahr eine Preiserhöhung bis zu maximal 15% möglich. Preiserhöhungen werden umgehend und schriftlich mitgeteilt. Preiserhöhungen infolge staatlicher Maßnahmen werden von Pure Tuning direkt und vollumfänglich an den Käufer weitergegeben.

5. Wenn der Käufer nach Vertragsabschluss eine Änderung am und/oder einen Nachtrag zum Vertrag wünscht, oder falsche Daten (Dateien) übermittelt, kann sich dies auf den Preis auswirken. Pure Tuning behält sich das Recht vor, die entstandenen zusätzlichen Kosten in angemessenem Umfang an den Käufer weiterzugeben.


 

Artikel 6 (Folge)-Kosten, (Inkasso-) Kosten und Verzugszinsen

 

1. Wenn aus welchem Grund auch immer die Zahlung nicht über das Credit-Zahlsystem vor der Lieferung erfolgt, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug und entfallen zusätzliche Inkassokosten. Die Inkassokosten betragen 10% des zur Zahlung ausstehenden Betrags, bei einem Mindestbetrag von 40,00 EUR, sofern gesetzlich kein geringerer Prozentsatz oder Betrag vorgeschrieben und anwendbar ist.

2. Im Fall eines Verbraucher-Vertrags oder Auftrags schickt Pure Tuning diesem eine Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht, wobei dem Käufer eine 14-Tage-Frist zur Zahlung des ausstehenden Betrags eingeräumt wird und bei Nichtzahlung innerhalb dieses Zeitraums die Geltendmachung von Inkassokosten angekündigt wird. Im Fall eines Vertrags oder Auftrags von einer Firma sind Inkassokosten bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnung zahlbar, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

3. Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet, ist Pure Tuning berechtigt, Verzugszinsen für den ausstehenden Betrag zu fordern. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, ist er zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen BGB verpflichtet. Handelt es sich beim Käufer um eine Firma, ist diese zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen BGB verpflichtet.

4. Zudem ist Pure Tuning berechtigt, Ersatz für den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden und/oder die Übernahme der entsprechenden Folgekosten zu fordern.

5. Im Falle einer Liquidation, Zwangsvollstreckung, eines Konkurs oder Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von Pure Tuning mit sofortiger Wirkung fällig.


 

Artikel 7 Rechte am geistigen Eigentum

 

1. Alle Rechte am geistigen Eigentum, einschl. der Rechte an der/den von Pure Tuning gelieferten Software, Dateien und Produkten, einschl. an den der Vorbereitung dienenden und zugehörige Materialien im weitesten Sinne des Wortes liegen bei Pure Tuning. Hinsichtlich der Nutzung der Dateien im Fahrzeug, gewährt Pure Tuning dem Käufer eine nicht exklusive, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Dateien in einem einzigen Fahrzeug. Die vorliegenden AGB und/oder der Vertrag stellen in keiner Weise eine Übertragung von Rechten am geistigen Eigentum an den Käufer dar.

2. Ohne die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis durch Pure Tuning ist es dem Käufer untersagt, die vorgenannten Werke von Pure Tuning zu verändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen, oder es zu ermöglichen, dass sie im Internet aufgerufen oder vervielfältigt werden, oder sie für die Verwendung durch jemand anderen als den Käufer selbst zu kopieren. Käufer, die Dateien für einen ihrer Kunden erwerben, dürfen diese Dateien für diesen Kunden oder dieses Fahrzeug ein Mal nutzen.

3. Verletzt der Käufer die Rechte am geistigen Eigentum von Pure Tuning, gilt dies als Vertragsverletzung und berechtigt Pure Tuning dazu, den Vertrag aufzulösen bzw. zu beenden und Schadensersatz vom Käufer zu fordern.

4. Begeht der Käufer eine Verletzung der oder einen Verstoß gegen die Rechte am geistigen Eigentum von Pure Tuning, ist der Käufer zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von €2.500 pro Fall und €500 pro Tag (oder Teil davon) des Andauerns der Rechtsverletzung verpflichtet, unbeschadet des Rechts von Pure Tuning, darüber hinaus den gesamten Schaden geltend zu machen.

 

Artikel 8 Reklamationen

 

1. Reklamationen und/oder Ansprüche hinsichtlich der erbrachten Leistung bzw. gelieferten Dateien und/oder Produkte müssen Pure Tuning schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen ab deren Lieferung und/oder Verfügbarkeit gemeldet werden. Mängel, die nach angemessenen Kriterien nicht innerhalb der vorgenannten Frist hätten festgestellt werden können, müssen Pure Tuning unmittelbar nach der Feststellung, spätestens jedoch innerhalb eines (1) Monats durch den Käufer schriftlich gemeldet werden. In letzterem Fall muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel, auf den sich seine Reklamation bezieht, nicht früher hätte erkannt werden können.

2. Reklamationen zu Dateien müssen Pure Tuning innerhalb der in Absatz 1 angegebenen Frist gemeldet werden, wobei eine möglichst detailliert Beschreibung, ein korrekter (technischer) Bericht, Logfile oder generierter Fehlercode mitzuliefern sind, aus denen klar hervorgeht, dass die Reklamation begründet ist. Reklamationen hinsichtlich der Nichteinhaltung der von Pure Tuning angebotenen Spezifikation, Zusammensetzung oder Aufmachung werden als Reklamation angenommen und können als Anspruch geltend gemacht werden, wenn die vorgenannten Prüfergebnisse (Leistungstest) eine Abweichung von mehr als 15 % ergeben.

3. Das Geltendmachen von Ansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Käufer hat in keinem Fall das Recht, aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen seine Zahlung aufzuschieben oder zu verweigern oder die Zahlung für andere Leistungen von Pure Tuning auszusetzen oder abzulehnen.

4. Wein ein Anspruch hinsichtlich einer/eines gelieferten Datei oder Produkts sich als berechtigt erweist, hat der Käufer die Wahl, ob er möchte, dass die/das abgelehnte Datei oder Produkt repariert oder neu geliefert wird, den Rechnungsbetrag proportional anzupassen oder auf die (weitere) Durchführung des Vertrags komplett oder teilweise zu verzichten, sofern dies angesichts der Reklamation verhältnismäßig ist. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über Credits.

5. Pure Tuning hat die Bearbeitung von Reklamationen und Lösung von Beschwerden hinsichtlich des einwandfreien Funktionierens der Produkte an seinen Lieferanten ausgelagert. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Pure Tuning Beschwerden und Reklamationen an diesen Lieferanten weiterleitet und dass der Käufer seine Reklamation(en) oder Beschwerde(n) direkt mit diesem löst. Der Käufer verpflichtet sich, Pure Tuning und/oder dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, seiner Reklamation nachzugehen.

6. Versäumt es der Käufer, innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist seine Reklamation einzureichen oder seine Vertragspflicht (bzw. Nachweispflicht) gemäß Absatz 2 zu erfüllen, erlischt für ihn jegliches Recht auf Reklamation oder sonstige Beanstandungen oder Nachweiserbringung, die innerhalb dieser Frist möglich gewesen wären.

7. Installiert der Käufer die Datei mithilfe anderer Produkte als der von Pure Tuning gelieferten, ist er verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass seine Reklamation nicht auf die Nutzung von minderwertiger Ausrüstung Dritter zurückzuführen ist.


 

Artikel 9 Garantie und Installation von Dateien

 

1. Pure Tuning garantiert das ordnungsgemäße Funktionieren der Dateien selbst (ohne deren Installation) für einen Zeitraum von drei Jahren, gerechnet ab dem Lieferdatum, sofern der Käufer die Rechnung fristgerecht begleicht. Sollten während dieses Zeitraums Leistungsmängel bei den Dateien eintreten, wird Pure Tuning diese vorbehaltlich der Bedingungen im vorstehenden Artikel kostenlos beheben. Der Käufer ist jedoch persönlich dafür verantwortlich, die Dateien in seinem Fahrzeug und die geforderte Änderung ordnungsgemäß zu installieren. Pure Tuning empfiehlt dem Käufer, der auch Händler ist, die seinen Kunden gewährte Garantie unter Verwendung des nachstehenden Texts zu begrenzen, dessen Bedingungen auch für das Installieren von Pure Tuning-Dateien bei Käufern gelten.

2. Zusätzlich zu diesen AGB wendet Pure Tuning weitere Bestimmungen an, wenn es die Dateien selbst installiert, wobei in diesem Fall die vorliegenden AGB prinzipiell nicht anwendbar sind. Lässt der Käufer auch die Dateien durch Pure Tuning im Fahrzeug installieren, vereinbaren die Parteien hiermit, dass die zusätzlichen Bedingungen für das Installieren von Dateien wie sie auf der Website von Pure Tuning vorzufinden sind, ebenfalls gelten. Möchte ein Käufer, der die Installation für seinen Kunden übernimmt, ebenfalls ähnliche Garantiebedingungen anwenden, kann Pure Tuning dem Käufer eine Ausfertigung dieser Bedingungen zu dessen Verwendung zur Verfügung stellen.

3. Pure Tuning bietet auf die dem Käufer von Pure Tuning gelieferten Produkte, die keine Dateien sind, 1 Jahr Garantie, gerechnet ab dem Datum der Lieferung an den Käufer.


 

Artikel 10 Haftung und persönliche Verantwortung des Käufers

 

1. Der Käufer ist sich im Klaren darüber, dass die Nutzung bzw. der Einsatz der Dateien und/oder Produkte gegen (örtliche) gesetzliche Vorschriften verstoßen, verboten sein oder (Gewährleistungs-) Rechte Dritter wie der Fahrzeughersteller verletzen kann. Der Käufer erklärt, dass er die Dateien, Produkte und/oder das Fahrzeug, in dem diese installiert sind, auf eigene Gefahr hin nutzt und dass er selbst in Erfahrung bringt, ob die Nutzung oder Anwendung der Dateien und/oder Produkte gestattet ist. Aus diesem Grund empfiehlt Pure Tuning hiermit dem Käufer dringend, die Dateien und Produkte nur auf einem privatem Grundstück und/oder Test- oder Rennstrecke entsprechend der vorstehenden Bestimmungen zu nutzen.

2. Zudem ist sich der Käufer im Klaren darüber, dass die Nutzung der Dateien und/oder Produkte für das Fahrzeug eine (stärkere) Belastung darstellen kann, deren potentielle Folgen durch den Käufer auf eigene Kosten und Gefahr zu tragen sind.

3. Zudem haftet Pure Tuning nur für Schäden, die die direkte Folge einer mangelhaften Erfüllung der Vertragspflichten durch Pure Tuning oder von Mängeln an den gelieferten Produkten sind.

4. Pure Tuning haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschl. Folgeschäden, entgangenen Gewinn, die (vorübergehende) Nichtnutzbarkeit eines Fahrzeugs, Geldstrafen, nicht eingetretene Einsparungen und/oder Schäden durch Geschäftsunterbrechung oder das Erlöschen von Herstellergarantien.

5. Pure Tuning haftet nicht für Schäden aufgrund der Nichterfüllung der Auskunfts- und Prüfungspflicht durch den Käufer, aufgrund der Nichterfüllung der sich aus den AGB ergebenden Erfordernisse durch den Käufer, oder aufgrund von falschen, unvollständigen oder unzuverlässigen Angaben des Käufers oder der falschen oder gesetzeswidrigen Nutzung der Dateien oder Produkte.

6. Pure Tuning hat jederzeit das Recht, den vom Käufer erlittenen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen oder zu beheben, wobei der Käufer zur Zusammenarbeit verpflichtet ist. Auch der Käufer selbst ist verpflichtet, das Ausmaß des Schadens auf ein Minimum zu begrenzen.

7. Der Käufer stellt Pure Tuning von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von Pure Tuning erbrachten Leistungen oder gelieferten Dateien und/oder Produkte ergeben, frei, sofern und insoweit Pure Tuning dafür gemäß der Bestimmungen dieses Artikels gegenüber dem Käufer nicht haftet.

8. Wenn der Käufer sich hinsichtlich bestimmter Risiken im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgesichert hat oder ein (Garantieschutz-)Recht in Anspruch nehmen kann, stellt der Käufer hiermit Pure Tuning von derartigen Risiken frei.

9. Pure Tuning schließt jegliche Haftung in zumindest den folgenden Fällen (die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) aus:

- Schäden an der Hardware oder dem Fahrzeug in Folge der von Pure Tuning gelieferten Dateien oder Produkte;

- Schäden im Zusammenhang mit Defekten und/oder Teilen von Gegenständen oder (Software) Dateien, die vom Käufer stammen;

- Schäden am Fahrzeug selbst und/oder Gegenständen im Fahrzeug (Ladung) infolge der Installation der Dateien;

- Schäden aufgrund vom Käufer gemachter falscher und/oder unvollständiger Angaben;

- Schäden infolge eines/einer fehlerhaften Kostenvoranschlags oder Preisveranschlagung Seitens Pure Tuning;

- Schäden aufgrund von Ratschlägen, Produkten oder Leistungen, die der Käufer von Dritten erhalten hat;

- Schäden aufgrund des Transports, der vorübergehenden Lagerung oder der Übergabe von Sachen durch den Käufer zur Bearbeitung;

- Schäden aufgrund des Änderns, Überschreibens oder Deinstallierens der gelieferten Dateien;

- Wenn das Fahrzeug, die Dateien oder Produkte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Pure Tuning einer anderen Partei zur Reparatur oder Wiederherstellung übergeben wurden;

- Wenn der Defekt vollständig oder teilweise auf eine falsche Nutzung oder falsche Vorgehensweise durch den Käufer, Manipulation der Pure Tuning-Dateien und/oder des Motormanagementsystems nach der Lieferung, oder anderweitig auf den Käufer zurückzuführen ist.

- Personenschäden, die direkt oder indirekt mit den von Pure Tuning gelieferten Dateien und/oder Produkten in Zusammenhang stehen.

10. Ehe der Käufer Haftungsansprüche nach diesem Artikel geltend machen kann, muss Pure Tuning [Anmerkung des Übersetzers: der Käufer?] die Bedingungen von Artikel 8 hinsichtlich der unverzüglichen und korrekten Einreichung einer Reklamation erfüllen und Pure Tuning die Möglichkeit geben, (korrektive) Maßnahmen zu ergreifen. Wird Pure Tuning nicht die Möglichkeit gegeben (das Problem zu beheben), besteht für den Käufer grundsätzlich kein Recht auf Schadensersatz.

11. Falls für Pure Tuning im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen und/oder gelieferten Dateien und/oder Produkten ein Haftungsfall eintritt, beschränkt sich die Haftung gemäß der vorstehenden Bestimmungen (jeweils und in absteigender Reihenfolge) auf:

- Den Betrag, der von involvierten Dritten und/oder Erfüllungsgehilfen beigetrieben werden kann;

- Den Betrag, den der Versicherer von Pure Tuning auszahlt;

12. Fällt ein Haftungsfall von Pure Tuning nicht unter die vorgenannten Haftungsausschlüsse und ist Pure Tuning gesetzlich zur Haftung verpflichtet, beschränkt sich dessen vertragliche und/oder gesetzliche Haftung entweder auf die kostenlose Wiederherstellung oder Neulieferung defekter Dateien oder Produkte, oder auf die Erstattung des Rechnungsbetrags der Dateien und/oder Produkte, in jedem Fall jedoch maximal auf einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro (in Worten: eintausend Euro). Als einzige Ausnahme zur vorgenannten Liste gelten Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Pure Tuning verursacht werden.

13. Die in vorstehenden Bestimmungen festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Dritte, die von Pure Tuning zum Zwecke der Vertragserfüllung hinzugezogen wurden und die sich direkt auf diese Haftungsbeschränkungen berufen können.


 

Artikel 11 Eigentumsvorbehalt

 

1. Pure Tuning behält sich das Eigentum an allen dem Käufer von und/oder im Auftrag von Pure Tuning gelieferten Produkten bis zu deren vollständiger Zahlung einschließlich Transport- und/oder Versandkosten, vor.

2. Solange der Käufer nicht die Rechnung von Pure Tuning vollständig beglichen hat, kann er keinerlei Rechte bezüglich der von Pure Tuning gelieferten Sachen und/oder Leistungen herleiten.


 

Artikel 12 Allgemeine Ablauffrist

 

Defekte und Mängel, die Pure Tuning zuzuschreiben sind, müssen Pure Tuning schriftlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach deren Feststellung gemeldet werden - spätestens jedoch zwei (2) Monate nach der Lieferung der Dateien bzw. Produkte oder Erbringung der Leistung - danach erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.


 

Artikel 13 Schadloshaltung

 

Der Käufer stellt Pure Tuning von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit den von Pure Tuning für den Käufer erbrachten Leistungen oder an diesen gelieferten Produkten und/oder Sachen ergeben, frei. Dadurch können diesen Dritten Schäden erwachsen, die sie unabhängig von der Ursache oder Zeit ihres Entstehens nicht von Pure Tuning ersetzt bekommen.


 

Artikel 14 Nichtigkeit oder Ungültigkeit von Bestimmungen

 

1. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB sich als komplett oder teilweise ungültig, nichtig oder unwirksam erweisen, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Bestimmungen, die rechtlich ungültig oder nicht durchführbar sind, werden durch solche gültige Bestimmungen ersetzt, die der ursprünglichen Zielsetzung bestmöglich entsprechen, wozu die Parteien einander konsultieren.

2. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB, muss die Auslegung "im Sinne" dieser Bestimmungen der AGB erfolgen.


 

Artikel 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

1. Alle unter diesen AGB abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, wobei die Anwendbarkeit internationaler Abkommen wie des Wiener Kaufrechtübereinkommens ausdrücklich ausgeschlossen wird, sofern und in dem Maße wie dies möglich ist.

2. Streitigkeiten fallen unter die Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts der Mittelniederlande.


 

Artikel 16

 

Die vorliegenden AGB wurden in niederländischer Sprache verfasst. Übersetzungen dieser AGB werden lediglich aus Gründen der besseren Verständlichkeit zur Verfügung gestellt. Sollte es zwischen einer übersetzten Version und der niederländischen Originalversion der AGB zu Widersprüchen oder unterschiedlichen Auslegungen kommen, gilt die niederländische Fassung und deren Auslegung als maßgeblich.


 


 

 

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